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Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten in Berlin
Wir kümmern uns darum!

Mit Zeitgeist Berlin betreuen wir über 70 Wohnungen in Berlin und helfen auch Ihnen bei der Vermietung von Ferienwohnungen. Wenn Sie also Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung in Berlin vermieten möchten und dabei Unterstützung suchen, dann sind Sie hier genau richtig. Wir übernehmen dabei die komplette Vermietung und Verwaltung Ihrer Ferienwohnung und beraten Sie gerne auch fachkundig zu allen rechtlichen Themen, die damit einhergehen7

Vermietung Ferienwohnung Berlin:
unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein komplettes Management für Ferienwohnungen in Berlin und kümmern uns gerne darum, dass Ihre Ferienhausvermietung gewinnbringend ist, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen. Gerne stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat bei der gesetzeskonformen Umsetzung zur Seite.
Wenn Ihnen also die Zeit und/oder das nötige Know-how für die Vermietung Ihrer Ferienwohnung in Berlin fehlt, helfen wir von Zeitgeist Berlin Ihnen gerne weiter. Bei uns profitieren Sie von einem Rundum-sorglos-Paket, das alle wichtigen Leistungen rund um die Vermietung von Ferienwohnungen enthält. Dieses Paket umfasst die Beratung …

  • zur Vermietung von Ferienwohnungen in Berlin, kurzfristig und über Portale wie Airbnb oder Booking.
  • zur Vermietung von möblierten Wohnungen, langfristig für einen Zeitraum ab 3 Monaten
  • zum Zweckentfremdungsgesetz in Berlin.
  • Planung und Durchführung von Nutzungsänderungen an Ferienwohnungen (durch eigene Architekten) inkl. der Antragsstellung und Durchführung beim Bauamt
  • zur Planung von Umbauarbeiten, inkl. der Durchführung, Handwerker-Organisierung, Bauüberwachung und der Möblierung.

Zusätzlich profitieren Sie bei Zeitgeist Berlin von folgenden Vorteilen und Services, wenn Sie in Berlin Ihre Ferienwohnung vermieten und uns als Agentur mit dem Management beauftragen:

✓ Wir inserieren Ihre Wohnung auf gängigen Portalen inkl. professioneller Fotos mit hoher Auflösung.
✓ Wir legen den Wohnungspreis anhand der aktuellen Marktlage fest und passen diesen stets an die aktuelle Auslastung in Berlin an.
✓ Wir übernehmen die komplette Gästekommunikation: von der Buchung bis zum Check-out.
✓ Wir sind stets für Ihre Gäste erreichbar, vor allem bei Problemen.
✓ Wir kümmern uns um die Grund- und Endreinigung der Ferienwohnung inkl. Wäscheservice.
✓ Wir beschäftigen unser eigenes Reinigungspersonal.
✓ Wir koordinieren kleine Handwerkerleistungen.
✓ Wir übernehmen auf Wunsch den Einbau von Schlüsselkästen bzw. elektronischen Schlosssystemen zur Schlüsselübergabe.
✓ Auf Anfrage übernehmen wir auch den Einkauf von Verbrauchsgütern wie Kaffee, Seifen oder sonstigen Toilettenartikeln.

Für ein umfassendes Bild der Vorteile, die Sie mit uns als Ferienwohnung-Verwaltung genießen, lassen wir am besten unsere Kunden zu Wort kommen.

Preise:
Ferienwohnung vermieten in Berlin

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ferienhaus vermieten und die Ferienwohnung-Verwaltung gerne in professionelle Hände geben möchten, ist das natürlich mit entsprechenden Kosten verbunden. Jedoch übersteigen die Mieteinnahmen und der Zeitgewinn, den Sie durch eine professionelle Verwaltung über eine Agentur genießen, bei Weitem die Kosten.
Pauschale Preisangaben weder professionell noch sinnvoll.
Deshalb lassen Sie sich am besten unverbindlich beraten und wir erstellen auf Basis der Wohnungsgröße und -lage den tatsächlichen Verwaltungsaufwand.

So läuft die Ferienwohnung-Vermietung über Zeitgeist Berlin ab

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie mit uns als Partner Ihre Berliner Ferienwohnung vermieten möchten, dann müssen Sie nur die nachfolgenden 3 Schritte beachten, um, glückliche Mieter und solide Mieteinnahmen willkommen heißen zu dürfen.

Die Kontaktaufnahme

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – telefonisch, per E-Mail oder über unser eigenes Anfrageformular. Wir bemühen uns um eine gute Erreichbarkeit. Falls dennoch einmal alle Leitungen besetzt sind, rufen wir Sie gerne zurück. E-Mails beantworten wir innerhalb weniger Tage.

Kompetente Beratung

Wir beantworten gerne Ihre offenen Fragen und klären Sie über alle wichtigen Themen, die die Vermietung von Ferienwohnungen und -häuser betreffen, auf. Zusätzlich erläutern wir Ihnen natürlich auch nochmals gerne unsere Leistungen.

Komplettpaket genießen

Wir von Zeitgeist Berlin übernehmen auf Wunsch alle Aufgaben für Sie, die mit der Vermietung einer Ferienunterkunft in Berlin an Gäste einhergehen. Nachdem Sie uns Ihre Wohnungsschlüssel übergeben und uns Ihre Immobilie anvertraut haben, profitieren Sie von allen unseren Leistungen.

Ferienhaus vermieten:
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Nicht alle Immobilien in Deutschland eignen sich, um als Ferienwohnung vermietet zu werden. Ausschlaggebend ist in erster Linie die Lage der Immobilie. Hier gilt: Je besser die Lage ist, desto attraktiver ist die Ferienwohnung für Gäste. Darüber hinaus ist auch die Ausstattung ein wichtiges Kriterium. Stellen Sie sich dazu folgende Fragen:

  • Befindet sich Ihre Immobilie in einer touristisch interessanten Lage (z. B. im zentralen Stadtteil Friedrichshain)?
  • Gibt es eine gute Verkehrsanbindung? Die Nähe zur U-Bahn, S-Bahn und dem Bus erleichtert Touristen die Anreise und natürlich auch die Erkundung Berlins.
  • Sind Einrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte, Apotheken, Bäckereien) jederzeit gut erreichbar?
  • Gibt es ein abwechslungsreiches Freizeitangebot in der Nähe (z. B. Sehenswürdigkeiten, Sportstätten, weitere Einkaufsmöglichkeiten)?
  • Können Sie Parkplätze für Gäste, die mit dem eigenen Pkw anreisen, zur Verfügung stellen?
  • Natürlich auch wichtig: Bietet die Immobilie den Komfort, den sich Urlaubsgäste erwarten?

Neben diesen Kriterien gibt es auch einige rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen, wenn Sie eine Ferienwohnung in Berlin vermieten möchten.

Ferienhausvermietung:
die rechtlichen Grundlagen

Im ersten Schritt gilt es die rechtlichen Grundlagen zu kennen, wenn Sie eine Eigentumswohnung als Ferienwohnung in Berlin vermieten möchten. Wir von Zeitgeist Berlin beraten Sie gerne umfassend und persönlich zu all diesen Punkten, nutzen Sie dafür gerne unser Anfrageformular. Als ersten Überblick haben wir hier die wichtigsten rechtlichen Eckdaten rund um die Ferienhausvermietung für Sie zusammengefasst.

Genehmigungen einholen

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, Immobilien als Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser zu vermieten. Doch in vielen größeren Städten, wie Berlin, Hamburg und München, ist seit einigen Jahren das Zweckentfremdungsgesetz in Kraft. Dort dürfen Immobilien nur mehr mit einer Genehmigung vom zuständigen Bezirksamt als Ferienunterkünfte zweckentfremdet werden.
Zusätzlich müssen Sie Ihre Ferienwohnung im Einwohnermeldeamt – gegebenenfalls auch im Ordnungsamt – anmelden. Sind Sie nur Mieter und wollen Ihre Mietwohnung untervermieten, benötigen Sie laut § 540 BGB zuerst das Einverständnis Ihres Vermieters, bevor Sie eine Anmeldung tätigen. Falls Sie dies versäumen, ist es Ihrem Vermieter erlaubt, Ihr Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Gewerbliche oder private Vermietung?

Verfolgen Sie gewinnerzielende Absichten? Beschäftigen Sie Angestellte im Zuge Ihrer Vermietung und erzielen Sie aus der Vermietung einen Gewinn von über 24.500 € pro Jahr? Wenn Sie diesen Fragen mit einem Ja beantworten, dann müssen Sie Ihre Wohnung möglicherweise als Gewerbe anmelden und somit die dazugehörige Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen.


Wichtig: Zu diesem Thema empfehlen wir Ihnen jedoch einen Termin mit Ihrem Steuerberater zu vereinbaren, da dieses Thema komplex ist. Zudem ist es sinnvoll sich auch beim zuständigen Gewerbeamt zu informieren, ob Sie Ihre Vermietungsaktivität gewerblich anmelden müssen.

Steuern und Kurtaxe berücksichtigen

In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Einnahmen zu versteuern. Dies machen Sie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in der Anlage V für Vermietung und Verpachtung. Außerdem sind Sie ggf. umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie durch Ihre Ferienwohnungsvermietung 22.000 € Umsatz pro Jahr überschreiten.
Zusätzlich wird in deutschen Kurorten, die der Entspannung und Erholung dienen, eine Kurtaxe erhoben. Diese müssen Ihre Gäste direkt an Sie bezahlen und Sie müssen den Betrag an die Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet, abführen. Auch in manchen größeren Städten müssen Sie mittlerweile eine Kurtaxe (City Tax) von Ihren Gästen einfordern. In Berlin sind das zurzeit 5% Ihrer Umsätze, bzw. Ihrer Nettoumsätze, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Jetzt Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermieten in Berlin

Unabhängig davon, ob Sie kurz- oder langfristig Ihre Ferienwohnung in Berlin vermieten möchten: Wir von Zeitgeist Berlin bringen als Full-Service-Agentur nicht nur das rechtliche Know-how mit. Wir kümmern uns auch um die komplette Verwaltung Ihrer Ferienwohnung: vom Erstellen der Anzeige auf beliebten Plattformen wie Airbnb bis zur Endreinigung Ihrer Wohnung nach dem Check-out. Ihre Eigentumswohnung als Ferienwohnung in Berlin zu vermieten war noch nie einfacher!

FAQs:
EIGENTUMSWOHNUNG ALS FERIENWOHNUNG VERMIETEN IN BERLIN

Für die Vermietung an Freunde und Bekannte ohne Gewinnabsicht ist es nicht nötig, ein Gewerbe anzumelden. Wenn Sie die Vermietung aber mit gewinnerzielender Absicht betreiben, dann ist es möglich, dass diese als Gewerbe eingestuft wird. Das ist aber ein komplexes Thema und Sie sollten sich dazu unbedingt mit einem Steuerberater austauschen. Denn die eigentliche Wohnungsvermietung ist kein Gewerbe und daher nicht gewerbesteuerpflichtig – ähnliche Dienstleistungen hingegen schon. Eine Registriernummer für Ihre Wohnung wird in Berlin auf jeden Fall benötigt, wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten wollen. Auch Betreiber wie Airbnb fordern zur Erstellung Ihrer Wohnungsanzeige diese amtliche Registriernummer.

Ja. Sofern die Vermietung an Touristen nicht ausdrücklich untersagt ist und auch keine andere entsprechende Vereinbarung innerhalb der Eigentümergemeinschaft gilt, dürfen Sie Ihre Wohnung in Deutschland grundsätzlich als Ferienwohnung vermieten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 entschieden (AZ V ZR 72/09). In Berlin ist jedoch das Zweckentfremdungsgesetz zu berücksichtigen.

In Großstädten mit Zweckentfremdungsverbot muss Ihre Ferienwohnung unbedingt bei der Gemeinde gemeldet werden. Auch beim Finanzamt müssen Sie die Wohnung aufgrund der möglichen Einkünfte eventuell melden. Verlangt Ihre Gemeinde eine Kurtaxe, müssen Sie die Wohnung auch hier melden. Sobald Sie aber auch nur ein paar Wochen im Jahr in Ihrer Ferienwohnung verbringen, sind Sie zudem dazu verpflichtet, Ihre Ferienwohnung als Zweitwohnsitz anzumelden.

Wenn Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, legen Sie selbst mit Ihren Gästen im Mietvertrag fest, wie lange Sie Ihre möblierten Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Wenn Ihre Zielgruppe Feriengäste sind, dürfen Sie Ihre Ferienwohnung jedoch nicht länger als 6 Monate in Folge vermieten.

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